Reisepass: Das wichtigste Dokument
Für die Einreise nach Marokko ist ein gültiger Reisepass Pflicht. Achte darauf, dass dein Pass noch mindestens 6 Monate über dein geplantes Rückreisedatum hinaus gültig ist und eine vollständige maschinenlesbare Zeile hat. Marokkanische Grenzbehörden prüfen die Restgültigkeit, und ein beschädigter oder zu kurz gültiger Pass kann laut Auswärtigem Amt (Stand Juli 2026) zur Einreiseverweigerung führen.
Reist du mit Kindern, benötigen diese einen eigenen Kinderreisepass. Laut Auswärtigem Amt (Stand Juli 2026) ist der Kinderreisepass für die Einreise nach Marokko gültig. Deutsch-marokkanische Doppelstaater müssen zusätzlich ihren marokkanischen Personalausweis vorlegen.
Einreise mit Personalausweis — geht das?
Nein. Laut Auswärtigem Amt (Stand Juli 2026) ist die Einreise nach Marokko nicht mit Personalausweis möglich — auch nicht im Rahmen von Touristengruppen oder Charterflügen. Auch ein vorläufiger Personalausweis wird nicht anerkannt. Wer ohne Reisepass am Grenzübergang erscheint, muss mit Zurückweisung rechnen.
Vorläufiger Reisepass
Ja, er wird anerkannt. Laut Auswärtigem Amt (Stand Juli 2026) gilt der vorläufige Reisepass als gültiges Einreisedokument für Marokko. Auch hier gilt: mindestens 6 Monate Restgültigkeit und eine vollständige maschinenlesbare Zeile, sonst drohen Probleme an der Grenze.
Visumfreiheit für EU, Schweiz und UK
Die gute Nachricht: Als Bürger der Europäischen Union, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs brauchst du kein Visum für Marokko. Du darfst dich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen zu touristischen Zwecken im Land aufhalten — ohne vorherige Genehmigung.
Diese visumfreie Einreise gilt für Tourismus und private Reisen. Wer erwerbstätig in Marokko tätig sein möchte, benötigt andere Genehmigungen — das fällt jedoch nicht unter den normalen Fährurlaub.
Wichtig: Passgültigkeit vorab prüfen
Stell sicher, dass dein Reisepass noch mindestens 6 Monate über die Rückreise hinaus gültig ist. Ein neuer Reisepass dauert in Deutschland aktuell mehrere Wochen — kümmere dich rechtzeitig. Aktuelle Einreisebestimmungen können sich ändern; prüfe den Stand kurz vor der Reise über das Auswärtige Amt.
Einreiseformular: Die Einreisekarte an Bord
Während der Überfahrt — oder spätestens am Hafen in Marokko — erhältst du eine Einreisekarte (Fiche d'arrivée). Diese füllst du aus und gibst sie beim Passieren der Grenzabfertigung zusammen mit deinem Reisepass ab. Auf der Karte trägst du unter anderem ein, wo du in Marokko übernachten wirst und wie lange du bleiben möchtest.
Halte dafür die Adresse deines ersten Übernachtungsorts bereit — Hotels, Riads oder auch Campingplätze sind alle akzeptiert. Falls du noch keine feste Unterkunft gebucht hast, kannst du eine grobe Angabe machen; wichtig ist, dass die Karte vollständig ausgefüllt ist.
So läuft die Einreise auf der Fähre ab
Das Besondere an der Anreise per Fähre: Auf den Schnellfähren ab Tarifa und Algeciras ist die marokkanische Grenzpolizei an Bord. Kurz nach dem Ablegen öffnet ein Schalter, meist auf dem Passagierdeck — dort stellst du dich mit Reisepass und ausgefüllter Einreisekarte an. Der Beamte stempelt den Pass und schreibt eine handschriftliche Nummer neben den Stempel: deine Polizeinummer (Numéro de police).
Diese Nummer ist kein Behördenkauderwelsch, sondern wird dich die ganze Reise begleiten: Hotels, Riads und Campingplätze fragen sie bei der Anmeldung ab, und auch auf manchen Formularen wird sie verlangt. Fotografiere die Passseite oder notiere die Nummer gleich an Bord — das erspart dir späteres Suchen.
Tipp: Früh anstellen
Stell dich direkt nach dem Ablegen an — gegen Ende der Überfahrt wird die Schlange lang, und ohne Stempel kommst du in Marokko nicht von Bord. Der Vorteil des Systems: Nach der Ankunft gehst du ohne weitere Passkontrolle direkt vom Schiff.
Mit Fahrzeug: Zoll bei Ankunft und Rückreise
Wer Auto, Wohnmobil oder Motorrad mitbringt, durchläuft nach der Passkontrolle zusätzlich den Zoll: Das Fahrzeug wird mit dem Formular D16ter vorübergehend eingeführt — am schnellsten geht es, wenn du das Formular vorab online ausgefüllt und ausgedruckt dabei hast. Die Einfuhr ist auf 6 Monate pro Kalenderjahr begrenzt, und das Fahrzeug ist an deinen Pass gekoppelt: Du darfst es in Marokko weder verkaufen noch dauerhaft jemand anderem überlassen, und es muss mit dir wieder ausreisen.
Bei der Rückreise läuft die Abfertigung rückwärts: Ausreisestempel, Austragung des Fahrzeugs — und in Tanger Med werden Fahrzeuge vor der Verladung gescannt und teils inspiziert. Das kostet Zeit: Plane für die Rückreise mit Fahrzeug mindestens 90–120 Minuten am Hafen ein, in der Hochsaison mehr.
Sonderfall Ceuta: Grenzkontrolle an Land
Die Route Algeciras–Ceuta ist ein Sonderfall: Ceuta ist spanisches Territorium, die Fähre bleibt also innerhalb der EU — keine Grenzkontrolle an Bord. Die komplette marokkanische Pass- und Zollabfertigung (inklusive D16ter) findet erst am Landübergang Fnideq (Tarajal) statt. Je nach Andrang dauert das 30–90 Minuten, an Sommerwochenenden auch länger. Der Vorteil: Du kannst in Ceuta noch günstig (steuerfrei) tanken, bevor du die Grenze passierst.
Zoll: Was darf mit — und was nicht
Persönliche Reiseausrüstung ist unproblematisch. Drei Punkte solltest du aber kennen:
- Drohnen sind verboten. Die Einfuhr ist ohne ausdrückliche behördliche Genehmigung untersagt — auch unbenutzt im Gepäck drohen Beschlagnahmung und Bußgelder. Lass die Drohne zu Hause.
- Dirham sind eine geschlossene Währung. Ein- und Ausfuhr von MAD sind beschränkt — Bargeld hebst du am besten erst in Marokko ab. Details im Ratgeber Geld & Bezahlen.
- Alkohol nur in Maßen. Die Einfuhr ist für Erwachsene in kleinen Mengen für den Eigenbedarf geduldet (Richtwert: ca. 1 Flasche Wein und 1 Flasche Spirituose) — größere Mengen gehören nicht ins Reisegepäck.
Inhalt zuletzt geprüft am 26.08.2026; die Angaben des Auswärtigen Amts beziehen sich auf den Stand Juli 2026. Verbindlich sind immer die aktuellen Hinweise der Behörden.
Dokumente-Checkliste für die Einreise
| Dokument | Pflicht? | Hinweis |
|---|---|---|
| Reisepass | ✅ Ja | Mindestens 6 Monate gültig, vollständige maschinenlesbare Zeile |
| Personalausweis | ❌ Nein | Laut Auswärtigem Amt (Stand Juli 2026) nicht ausreichend, auch nicht für Charterflüge/Gruppen |
| Vorläufiger Reisepass | ✅ Ja | Wird laut Auswärtigem Amt (Stand Juli 2026) anerkannt |
| Kinderreisepass | ✅ Ja | Gültig laut Auswärtigem Amt (Stand Juli 2026) |
| Visum | ❌ Nein | EU, Schweiz, UK visumfrei bis 90 Tage |
| Einreisekarte | ✅ Ja | An Bord oder am Hafen ausfüllen |
| Fahrzeugschein (bei Pkw-Mitnahme) | ✅ Ja | Auf Fahrernamen oder mit Vollmacht |
| Grüne Versicherungskarte | Empfohlen | Marokko (MA) muss eingeschlossen sein |
Wenn du mit dem Auto nach Marokko fährst, benötigst du zusätzlich zur obigen Liste das Formular D16ter für die temporäre Fahrzeugeinfuhr sowie die Grüne Versicherungskarte mit Marokko-Deckung. Mehr dazu in den entsprechenden Ratgebern.