Reisepass: Das wichtigste Dokument
Für die Einreise nach Marokko ist ein gültiger Reisepass Pflicht. Achte darauf, dass dein Pass noch mindestens 6 Monate über dein geplantes Rückreisedatum hinaus gültig ist und eine vollständige maschinenlesbare Zeile hat. Marokkanische Grenzbehörden prüfen die Restgültigkeit, und ein beschädigter oder zu kurz gültiger Pass kann laut Auswärtigem Amt (Stand Juli 2026) zur Einreiseverweigerung führen.
Reist du mit Kindern, benötigen diese einen eigenen Kinderreisepass. Laut Auswärtigem Amt (Stand Juli 2026) ist der Kinderreisepass für die Einreise nach Marokko gültig. Deutsch-marokkanische Doppelstaater müssen zusätzlich ihren marokkanischen Personalausweis vorlegen.
Einreise mit Personalausweis — geht das?
Nein. Laut Auswärtigem Amt (Stand Juli 2026) ist die Einreise nach Marokko nicht mit Personalausweis möglich — auch nicht im Rahmen von Touristengruppen oder Charterflügen. Auch ein vorläufiger Personalausweis wird nicht anerkannt. Wer ohne Reisepass am Grenzübergang erscheint, muss mit Zurückweisung rechnen.
Vorläufiger Reisepass
Ja, er wird anerkannt. Laut Auswärtigem Amt (Stand Juli 2026) gilt der vorläufige Reisepass als gültiges Einreisedokument für Marokko. Auch hier gilt: mindestens 6 Monate Restgültigkeit und eine vollständige maschinenlesbare Zeile, sonst drohen Probleme an der Grenze.
Visumfreiheit für EU, Schweiz und UK
Die gute Nachricht: Als Bürger der Europäischen Union, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs brauchst du kein Visum für Marokko. Du darfst dich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen zu touristischen Zwecken im Land aufhalten — ohne vorherige Genehmigung.
Diese visumfreie Einreise gilt für Tourismus und private Reisen. Wer erwerbstätig in Marokko tätig sein möchte, benötigt andere Genehmigungen — das fällt jedoch nicht unter den normalen Fährurlaub.
Wichtig: Passgültigkeit vorab prüfen
Stell sicher, dass dein Reisepass noch mindestens 6 Monate über die Rückreise hinaus gültig ist. Ein neuer Reisepass dauert in Deutschland aktuell mehrere Wochen — kümmere dich rechtzeitig. Aktuelle Einreisebestimmungen können sich ändern; prüfe den Stand kurz vor der Reise über das Auswärtige Amt.
Einreiseformular: Die Einreisekarte an Bord
Während der Überfahrt — oder spätestens am Hafen in Marokko — erhältst du eine Einreisekarte (Fiche d'arrivée). Diese füllst du aus und gibst sie beim Passieren der Grenzabfertigung zusammen mit deinem Reisepass ab. Auf der Karte trägst du unter anderem ein, wo du in Marokko übernachten wirst und wie lange du bleiben möchtest.
Halte dafür die Adresse deines ersten Übernachtungsorts bereit — Hotels, Riads oder auch Campingplätze sind alle akzeptiert. Falls du noch keine feste Unterkunft gebucht hast, kannst du eine grobe Angabe machen; wichtig ist, dass die Karte vollständig ausgefüllt ist.
Dokumente-Checkliste für die Einreise
| Dokument | Pflicht? | Hinweis |
|---|---|---|
| Reisepass | ✅ Ja | Mindestens 6 Monate gültig, vollständige maschinenlesbare Zeile |
| Personalausweis | ❌ Nein | Laut Auswärtigem Amt (Stand Juli 2026) nicht ausreichend, auch nicht für Charterflüge/Gruppen |
| Vorläufiger Reisepass | ✅ Ja | Wird laut Auswärtigem Amt (Stand Juli 2026) anerkannt |
| Kinderreisepass | ✅ Ja | Gültig laut Auswärtigem Amt (Stand Juli 2026) |
| Visum | ❌ Nein | EU, Schweiz, UK visumfrei bis 90 Tage |
| Einreisekarte | ✅ Ja | An Bord oder am Hafen ausfüllen |
| Fahrzeugschein (bei Pkw-Mitnahme) | ✅ Ja | Auf Fahrernamen oder mit Vollmacht |
| Grüne Versicherungskarte | Empfohlen | Marokko (MA) muss eingeschlossen sein |
Wenn du mit dem Auto nach Marokko fährst, benötigst du zusätzlich zur obigen Liste das Formular D16ter für die temporäre Fahrzeugeinfuhr sowie die Grüne Versicherungskarte mit Marokko-Deckung. Mehr dazu in den entsprechenden Ratgebern.